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Informationen rund um Ausweispapiere

Alle Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Dieser Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. 

Der Antragsteller muss den Personalausweis persönlich bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Es ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1/2 Jahr) vorzulegen. Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, der von der Gemeinde Denklingen ausgestellt wurde, müssen Sie auch eine Personenstandsurkunde, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. 

Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Es muss mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 3-4 Wochen gerechnet werden. In dringenden Fällen wird von der Ausweisbehörde auch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt.

Die Gebühr für den Personalausweis ist bereits bei der Antragstellung zu entrichten.

Gebühren:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

Informationsmaterial über den neuen Personalausweis, insbesondere die Online-Ausweisfunktion, erhalten Sie bei der Gemeinde Denklingen.

Im Chip des Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt, zudem werden zwei Fingerabdrücke als Merkmal aufgenommen. Das Gesetz über Personalausweise sieht vor, dass die Fingerabdruckdaten nur so lange in der Personalausweisbehörde verbleiben, bis Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Auch bei der Bundesdruckerei, die den neuen Personalausweis herstellt, erfolgt keine Speicherung der Daten.

Bei Verlust des neuen Personalausweises wenden Sie sich bitte sofort an die Gemeinde Denklingen. Zusätzlich können Sie die elD-Funktion sofort telefonisch über die Hotline 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline über diese Rufnummern erreichbar: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
Es ist zu beachten, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen erhalten Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR-NOTRUF 116 116 e. V.

Sie werden nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt.

Ausweis weg? Wir helfen Ihnen!

Zum 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden, so lange das Kind darauf "eindeutig identifizierbar" ist und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Antragsberechtigt ist der gesetzliche Vertreter oder die sorgeberechtigte Person, die über den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann. Gesetzliche Vertreter sind Vater und Mutter gemeinsam. Die Ausstellung eines Dokumentes bedarf somit der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, es sei denn, die elterliche Sorge ruht bei dem Vater oder der Mutter. Ist die Ehe der Eltern geschieden und ist das Sorgerecht auf ein Elternteil oder einen Betreuer übertragen worden, so ist bei der Beantragung eines Dokumentes ein Nachweis über diese sorgerechtliche Regelung vorzulegen. Die gesetzlichen Vertreter müssen vor einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweis oder Passes unterschreiben. Nicht erforderlich ist, dass beide Elternteile gemeinsam erscheinen. Es genügt, wenn einer bei der Beantragung und der andere bei der Abholung unterschreibt.

Alle Dokumente müssen ein biometrisches Lichtbild enthalten. Es gelten die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Bildgröße 35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität.

Seit 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.

Bei Beantragung eines Ausweises für das Kind, muss das Kind bei Beantragung vorstellig sein. Bitte beachten Sie, dass das Ausweiskokument so lange Gültigkeit hat, so lange die Person darauf "eindeutig identifizierbar" ist. Dies gilt für alle deutschen Ausweisdokumente.

 

Der Antragsteller muss den Reisepass persönlich bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Falls Sie noch keinen Personalausweis oder Reisepass haben, der von der Gemeinde Denklingen ausgestellt wurde, müssen Sie auch eine Personenstandsurkunde wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern. Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. BMI empfiehlt, frühzeitig vor Reiseantritt den Pass zu beantragen. Als rechtzeitig kann angenommen werden, dass bereits zum Zeitpunkt von Reiseplanungen in ein passpflichtiges Land (in der Regel außerhalb der EU) der Pass beantragt werden sollte. Sofern damit zu rechnen ist, dass Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses ein neuer Pass beantragt werden. Einige Reiseländer verlangen eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monate bei der Einreise.  Es besteht auch die Möglichkeit einen Reisepass mit 16 zusätzlichen Seiten sowie einen Express-Pass zu beantragen, der innerhalb von 3 Werktagen bei der Bundesdruckerei gefertigt wird.

Bei der Antragstellung muss ein aktuelles biometrisches Passbild vorgelegt werden. Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Seit dem 01.11.2007 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Kosten
70,- Euro für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren.

Wie werden die Fingerabdrücke für den ePass aufgenommen?
Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung im Rathaus der Gemeinde Denklingen von Scannern aufgenommen.
Wenn man den Finger auf die Glasscheibe legt, wird der Fingerabdruck sekundenschnell elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.

In der Regel werden die beiden Zeigefinger erfasst. Wenn nötig, können auch andere Finger aufgenommen werden.

Alle Gebühren sind bereits bei der Beantragung zu bezahlen.

Es muss mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von mindestens 8-9 Wochen gerechnet werden.
Wir bitten Sie daher, den Reisepass rechtzeitig zu beantragen.